Fristlose Kündigung wegen Schimmel: Welche Fristen gelten 2026 in Deutschland?

Eine fristlose Kündigung wegen Schimmel ist 2026 möglich, wenn der Mangel die Nutzung erheblich beeinträchtigt oder sogar gesundheitlich gefährdet – aber meist erst, nachdem du den Schimmel unverzüglich gemeldet und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast.

Starre „Tagesfristen“ stehen selten im Gesetz; entscheidend sind die Begriffe unverzüglich, angemessen und eine saubere Dokumentation. Wenn die Frist abläuft oder der Vermieter ernsthaft nicht reagiert, kannst du schriftlich fristlos kündigen – idealerweise zeitnah, damit die Dringlichkeit glaubwürdig bleibt.

Fristen & Ablauf kompakt – Kündigung bei Schimmel

Frist / SchrittWas du konkret tun solltestWarum das wichtig ist
1) Sofort meldenSchimmel entdecken → am selben Tag/zeitnah schriftlich anzeigen (E-Mail + zusätzlich Brief/Einwurf).Ohne Mängelanzeige riskierst du Rechte zu verlieren und es wird schwer, später fristlos zu kündigen.
2) Beweise sichernFotos/Videos (mit Datum), Raum/ Wandstelle markieren, Feuchte notieren, Zeugen, ggf. Arzt bei Beschwerden.Schimmel-Fälle kippen oft an der Beweisfrage (Ursache, Ausmaß, Gesundheitsrelevanz).
3) Abhilfefrist setzenIm selben Schreiben: „Beseitigung bis konkretes Datum“. Üblich: 14 Tage bis 3 Wochen; bei gravierendem Fall kürzer.Für fristlose Kündigung ist eine Frist/Abmahnung meistens Voraussetzung.
4) Zugang beweisenEinwurf-Einschreiben oder Bote; bei E-Mail zusätzlich Lesebestätigung/Antwort sichern.Entscheidend ist, wann der Vermieter die Anzeige/Frist tatsächlich erhalten hat.
5) Besichtigung zulassenTerminvorschläge machen, Zugang ermöglichen (mit Zeugen), Protokoll führen.Wenn du Sanierung/Besichtigung blockierst, schwächst du deine Position massiv.
6) Nach Fristablauf handelnKeine/ungerechte Reaktion? → Fristablauf dokumentieren, letzte kurze Nachfrist (optional), dann kündigen.„Fristlos“ wirkt nur, wenn du konsequent und nachvollziehbar reagierst.
7) Kündigung schriftlichKündigung auf Papier, unterschrieben, mit Begründung (Schimmel + Fristsetzung + Fristablauf).Formfehler machen Kündigungen unwirksam – gerade im Streitfall fatal.

Beste Vorgehensweise 2026: Schritt für Schritt

1) Wann ist fristlose Kündigung wegen Schimmel überhaupt möglich?

Rechtlich brauchst du einen „wichtigen Grund“: Die Fortsetzung des Mietverhältnisses muss unzumutbar sein. Bei Schimmel kann das z. B. der Fall sein, wenn Räume nicht nutzbar sind (Schlafzimmer/Kinderzimmer), der Befall wiederkehrt oder eine Gesundheitsgefährdung plausibel ist.

Wichtig: Nicht jede kleine Stelle Schimmel reicht – und wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Schimmel überwiegend durch falsches Heizen/Lüften entstanden ist, wird es für Mieter:innen deutlich schwieriger. Das Thema Fristlose Kündigung wegen Schimmel – Bedingungen in Deutschland 2026 – ist umfassender – informiere dich daher vorab genau!

2) Die drei entscheidenden „Fristen“ im Schimmel-Fall

(a) Mängelanzeige: „unverzüglich“ – sobald du den Schimmel bemerkst, solltest du ihn ohne Verzögerung melden. Je länger du wartest, desto eher heißt es später: „Hätte man früher reagiert, wäre es nicht so schlimm geworden.“

(b) Abhilfefrist: „angemessen“ – das Gesetz nennt selten konkrete Tage. Als praxistauglicher Richtwert gilt oft 14 Tage bis drei Wochen, bei sehr gravierenden Mängeln kann auch deutlich kürzer angemessen sein. Setze immer ein Datum („bis spätestens 18.03.2026“), nicht nur „2 Wochen“.

(c) Kündigung nach Fristablauf: „zeitnah“ – fristlos heißt: keine Kündigungsfrist, aber du solltest nach dem gescheiterten Fristablauf nicht monatelang zuwarten. Je länger du bleibst, desto eher wirkt es so, als wäre es doch zumutbar gewesen.

3) Schritt-für-Schritt-Anleitung (konkret)

  1. Dokumentieren (sofort): Fotos/Videos mit Datum, betroffene Räume, Größe, Geruch, Feuchte (Hygrometer), ggf. Symptome notieren.
  2. Mängelanzeige schreiben (sofort): „Schimmel in Raum X an Wand Y, seit Datum Z. Bitte Ursachenklärung und fachgerechte Beseitigung.“
  3. Frist setzen (gleich im Schreiben): Üblich 14 Tage bis 3 Wochen; bei starkem Befall/gesundheitlicher Relevanz kürzer. Immer mit Enddatum.
  4. Zugang sichern: Einwurf-Einschreiben/Bote; E-Mail zusätzlich.
  5. Besichtigung ermöglichen: 2–3 Terminvorschläge, Protokoll führen, Zeuge dabei.
  6. Reaktion bewerten: Kommt ein seriöser Plan (Ursache + Sanierung + Termine)? Gut. Nur „lüften Sie besser“ ohne Prüfung? Kritisch.
  7. Nach Fristablauf: Wenn nichts passiert oder nur Alibi: kündigungsreif. Optional letzte kurze Nachfrist (z. B. 3–5 Tage) – nicht zwingend, aber oft taktisch klug.
  8. Fristlose Kündigung in Schriftform: Unterschrieben, Bezug auf Mängelanzeige/Frist/Fristablauf, Hinweis auf Unzumutbarkeit (ggf. Gesundheit).
  9. Wohnungsübergabe sauber: Übergabeprotokoll, Fotos, Schlüssel quittieren lassen.

4) Wichtiges Detail: Auch bei Gesundheitsgefahr meist erst Frist setzen

Viele Mieter:innen denken: „Schimmel = gesundheitlich, also sofort raus.“ Aber die Rechtsprechung ist streng: Selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung kann eine fristlose Kündigung grundsätzlich erst zulässig sein, wenn der Vermieter zuvor die Chance zur Abhilfe hatte (Abhilfefrist). Ausnahmefälle sind möglich, aber du solltest sie nicht „blind“ annehmen – sonst riskierst du eine unwirksame Kündigung.

5) Muster-Baustein für die Mängelanzeige (

Betreff: Mängelanzeige Schimmel – Aufforderung zur Beseitigung bis [DATUM]
Hiermit zeige ich Schimmelbefall in der Wohnung [Adresse], Raum [X], Wand/Decke [genau], erstmals festgestellt am [Datum], an. Ich fordere Sie auf, die Ursache fachgerecht zu prüfen und den Mangel vollständig zu beseitigen.

Bitte bestätigen Sie mir bis spätestens [Datum], wann die Besichtigung erfolgt und bis wann die Sanierung abgeschlossen ist. Falls die Beseitigung nicht fristgerecht erfolgt, behalte ich mir weitere Rechte (u. a. außerordentliche Kündigung) vor.

6) Typische Fehler, die dich Geld und Zeit kosten

Zu spät melden: Dann wird dir Verschlimmerung/Verursachung leichter angelastet.

Keine Frist gesetzt: Häufigster Grund, warum fristlose Kündigungen scheitern.

Nur mündlich kommuniziert: Ohne Zugangsnachweis wird’s im Streitfall mühsam.

Sanierung blockiert: Kein Zutritt, keine Termine – das kann deine Rechte schwächen.

Überhastet ausziehen ohne saubere Übergabe: Dann drohen Diskussionen über Schäden/Kaution.

7) Expert:innen-Einordnung – Tipps

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil VIII ZR 182/06, 18.04.2007: Stellt klar, dass Mieter:innen auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Schimmel grundsätzlich erst nach vorheriger Abhilfefrist außerordentlich kündigen können.

Berliner Mieterverein, Newsletter „Mietmängel“, 23.01.2026: Empfiehlt für die Mängelbeseitigung in der Regel eine Frist von 14 Tagen bis drei Wochen (bei sehr gravierenden Mängeln auch kürzer) und betont die Bedeutung einer schriftlichen Mängelanzeige mit konkretem Fristdatum.

Verbraucherzentrale Niedersachsen, Ratgeber „Schimmel in der Wohnung“, laufend gepflegt: Rät, Schimmel schriftlich als Mangel zu melden und zur Beseitigung in einer bestimmten Frist aufzufordern – erst danach lassen sich Ansprüche strukturiert durchsetzen.

Umweltbundesamt (UBA), „Aktueller UBA-Schimmelleitfaden“, 17.01.2025 (Update-Hinweis): Betont das Vorsorgeprinzip und die fachgerechte Erfassung/Sanierung von Schimmel – relevant als fachliche Grundlage bei der Bewertung von Ausmaß und Vorgehen.

Elmar Streyl, Vorsitzender Richter am Landgericht Krefeld, Fachvortrag „Die richtige Strategie bei Auftreten von Schimmel“ (2015, veröffentlicht über Mieterbund): Hebt hervor, dass Kündigung regelmäßig eine vorherige Abhilfefrist voraussetzt und Schimmel sowohl gesundheitlich als auch rechtlich ein „Hochrisiko-Thema“ ist – saubere Kommunikation und Dokumentation sind entscheidend.

FAQ: Fristlose Kündigung wegen Schimmel

Wie schnell muss ich Schimmel dem Vermieter melden?

So schnell wie möglich („unverzüglich“). Praktisch heißt das: nicht wochenlang warten, sondern zeitnah schriftlich anzeigen und Belege sichern.

Welche Frist muss ich dem Vermieter zur Beseitigung setzen?

Es gibt keine starre gesetzliche Tageszahl. Häufig sind 14 Tage bis drei Wochen angemessen; bei gravierenden Fällen kann eine kürzere Frist vertretbar sein – wichtig ist ein konkretes Enddatum.

Darf ich wegen Schimmel sofort fristlos kündigen?

In der Regel erst nach Mängelanzeige und erfolgloser Abhilfefrist. Ausnahmefälle sind möglich, aber riskant – ohne Fristsetzung scheitern Kündigungen oft.

In welcher Form muss die fristlose Kündigung erfolgen?

Schriftlich auf Papier und unterschrieben. Digitale Nachrichten (nur E-Mail/WhatsApp) sind als Kündigung regelmäßig nicht ausreichend.

Was schreibe ich in die fristlose Kündigung?

Mangelbeschreibung (Schimmel), Datum der Mängelanzeige, gesetzte Frist, Fristablauf/fehlende Abhilfe und warum die Fortsetzung unzumutbar ist (ggf. Gesundheitsaspekte).

Soll ich die Miete mindern oder weiterzahlen?

Mietminderung kann möglich sein, ist aber fehleranfällig. Viele Mietervereine empfehlen, zunächst „unter Vorbehalt“ zu zahlen und sich beraten zu lassen, um keine Kündigungsrisiken durch Zahlungsrückstände auszulösen.

Was, wenn der Vermieter behauptet, ich hätte falsch gelüftet?

Dann wird die Ursache zentral. Dokumentation, Feuchtewerte, Lüftungs-/Heizverhalten und ggf. Sachverständige können helfen. Bei unklarer Ursache ist Beratung besonders wichtig.

Was ist der sicherste Versandweg für Mängelanzeige und Kündigung?

Einwurf-Einschreiben oder Bote (mit Zeugen). Zusätzlich E-Mail ist okay, ersetzt aber den belastbaren Zugangsnachweis oft nicht.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet (BGB §§ 536c, 543, 568, 569): Offizielle Gesetzestexte zu Mängelanzeige („unverzüglich“), außerordentlicher fristloser Kündigung (wichtiger Grund, Abhilfefrist/Abmahnung), Schriftform der Kündigung und Gesundheitsgefährdung bei Wohnraum; laufend konsolidiert, abgerufen Feb 2026.
  • Bundesgerichtshof (BGH), VIII ZR 182/06, Urteil vom 18.04.2007: Grundsatzentscheidung zur außerordentlichen Kündigung bei Gesundheitsgefährdung (u. a. Schimmel): in der Regel vorherige Abhilfefrist erforderlich; relevant für „Sofortkündigung“-Irrtümer; genutzt als zentrale Rechtsprechungsgrundlage, geprüft Feb 2026.
  • Berliner Mieterverein, Newsletter-Beitrag „Mietmängel: Wie können Mieter:innen reagieren?“, 23.01.2026: Praxisleitlinien zur schriftlichen Mängelanzeige, Fristsetzung (14 Tage bis drei Wochen als Regel) und taktischem Vorgehen (z. B. Zahlung unter Vorbehalt); abgerufen Feb 2026.
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen, Ratgeber „Schimmel in der Wohnung – vorbeugen und handeln“: Verbraucherorientierte Empfehlung zur schriftlichen Mangelanzeige und Fristsetzung als Voraussetzung für weitere Schritte; abgerufen Feb 2026.
  • Umweltbundesamt (UBA), „Aktueller UBA-Schimmelleitfaden“, Hinweis aktualisiert am 17.01.2025: Fachliche Grundlage zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Schimmel in Innenräumen (Vorsorgeprinzip, sachgerechtes Vorgehen); abgerufen Feb 2026.
  • Elmar Streyl, Vorsitzender Richter am Landgericht Krefeld, Vortrag „Die richtige Strategie bei Auftreten von Schimmel“ (2015, veröffentlicht über Mieterbund): Juristisch-praktische Einordnung (Fristsetzung vor Kündigung, Beweis- und Strategiefragen), genutzt zur praxisnahen Umsetzung; abgerufen Feb 2026.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du wirklich fristlos kündigen willst (oder bereits Beschwerden/Atteste im Spiel sind), hol dir rasch Unterstützung (Mieterverein/Fachanwalt), weil Formfehler und Timing hier über „wirksam/unwirksam“ entscheiden.

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